{ "_id": "VqkNxwEnvzOqnufj", "_key": "!items!VqkNxwEnvzOqnufj", "type": "Advantage", "name": "Adlige Abstammung", "system": { "name": "Adlige Abstammung", "description": "Der Held entstammt einer lokalen Herrscherfamilie und ist für das Erbe eines Titels und Lehens vorgesehen. Damit hat er ebenfalls Anspruch auf einen entsprechenden Titel und unterliegt in manchen Bereichen nicht der gewöhnlichen Gerichtsbarkeit. Wir raten davon ab, einen bereits amtierenden Adligen zu spielen, da ‘Regierungsgeschäfte’ eine sehr zeitraubende und verantwortungsvolle Aufgabe sind und keine Zeit für ein Abenteurerleben lassen. Diese Aussagen gelten im Großen und Ganzen auch für tulamidische und südaventurische Potentaten. Mögliche Adelstitel, auf die der Held Anspruch hat, sind die des Junkers/Beys, des Barons/Emirs, des Grafen/Sultans oder ihrer regionalen Entsprechungen; in den südlichen Stadtstaaten hat der Held Anspruch auf ein mit der eigenen Familie verbundenes – einträgliches – Amt. Ein Erbe hat automatisch einen Besonderen Besitz, sei es ein in der Familie vererbtes besonderes Schwert, ein ausgebildetes Ross oder dergleichen. Außerdem erhält er einen SO-Bonus von einem Punkt. Beachten Sie, dass im Mittelreich Zauberkundige und Geweihte zwar ein adliges Erbe annehmen, jedoch nicht über ihr Lehen regieren dürfen und einen Vogt für ihre Amtsgeschäfte einsetzen müssen." } }