{ "_id": "CgQyHN4nHbh4ZryD", "_key": "!items!CgQyHN4nHbh4ZryD", "type": "advantages", "name": "Begabung für [Zauber]", "system": { "auswahl": "", "description": "Der Charakter hat ein besonderes Talent im Umgang mit einem bestimmten Zauber – Erlernen und Steigern dieses Zauberspruchs ist so erleichtert, dass die jeweils leichtere (linke) Spalte der Steige rungskosten gilt. Eine Erleichterung eines A-Zaubers, bedeutet, dass die Spalte A+ benutzt wird. Außerdem darf der entsprechende Zauber auf einen Maximalwert von (Höchste beteiligte Eigenschaft)+5 gesteigert werden. Dieser Vorteil kann maximal drei Mal erworben werden, jedoch nur einmal pro Zauber und damit auch nicht für Zauber, in denen man bereits eine Merkmalsbegabung besitzt. Lernboni aus diesem Vorteil sind jedoch kumulativ mit solchen aus ‘Haussprüchen’ (den besonders intensiv gelernten Sprüchen einer Profession), aus der Sonderfertigkeit Merkmalskenntnis oder dem Vorteil Gutes/Eidetisches Gedächtnis. Handelt es sich bei diesen Sprüchen um ‘Grundkenntnisse’ (also Hauszauber oder Zauberfertigkeiten, die der Held bei Spielbeginn aus Kultur oder Profession erhält), so steigt der ZfW vor Verteilung der Start-AP in diesem Zauber um 1 Punkt. Die Entscheidung, ob ein Held für einen bestimmten Zauber begabt sein kann, obliegt dem Meis ter, sollte aber in vernünftigem Rahmen erfolgen. (Der Spieler sollte eine sehr einleuchtende Begründung vorbringen, warum sein Gildenmagier eine Begabung im HEXENBLICK haben soll.) Die Begabung kann nur von solchen Zauberkundigen gewählt werden, die Spruchzauberei beherrschen, und ist nicht für Übernatürliche Begabungen einsetzbar." } }