19 lines
2.1 KiB
JSON
19 lines
2.1 KiB
JSON
{
|
||
"_id": "ZMCP3q6ZMcehR30p",
|
||
"_key": "!items!ZMCP3q6ZMcehR30p",
|
||
"type": "Skill",
|
||
"name": "Heilkunde: Gift",
|
||
"system": {
|
||
"gruppe": "Handwerk",
|
||
"probe": [
|
||
"MU",
|
||
"KL",
|
||
"IN"
|
||
],
|
||
"voraussetzung": [
|
||
],
|
||
"behinderung": "situationsbedingt",
|
||
"talent": "Eine gelungene erste Probe (Erkennungsprobe) auf das Heilen von Vergiftungen bedeutet, dass das Gift richtig identifiziert wurde. (Einige besonders tückische Gifte erfordern einen Zuschlag in Höhe ihrer halben Stufe.) Der Meister benennt die Art des Giftes und teilt mit, wie die Vergiftung zu behandeln ist – möglicherweise muss der Heiler zunächst bestimmte Kräuter oder andere Zutaten beschaffen. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, kann der Heiler eine zweite Probe (Behandlungsprobe) ablegen, die mit einem Zuschlag in Höhe der gesamten Stufe des Giftes zu belegen ist. Gelingt auch diese Probe, so ist die Wirkung des Gifts gestoppt und der Heiler kann dem Vergifteten Lebenspunkte zurückgeben, die er durch diese Vergiftung verloren hatte: 1 LeP pro übrig behaltenem Talentpunkt bei der zweiten Probe. Eine dritte Probe regelt die Nachbehandlung; auch hier können dem Patienten LeP je nach übrig behaltenen Talentpunkten zurückgegeben werden; der Zuschlag beträgt hierbei wieder die halbe Stufe des Giftes.<br/>Das Scheitern der Erkennungsprobe bedeutet, dass der Heiler das Gift offensichtlich nicht kennt und keine Heilmethode weiß; das Scheitern der Behandlungsprobe bedeutet, dass keine Heilung einsetzt (bei einem Patzer sogar, dass der Vergiftete 1d6 zusätzliche SP erleidet); das Scheitern der Nach behandlungsprobe bedeutet ebenfalls, dass der Patient zusätzlichen Schaden erleidet (1d6 SP).<br/>Zum Ablegen der Erkennungsprobe werden mindestens 5 Kampfrunden benöigt, zum Ablegen der Behandlungs- und der Nachbehandlungs-Probe jeweils mindestens 1 SR, die NachbehandlungsProbe kann zudem erst zwölf Stunden nach der Behandlungs-Probe (und nur einmal) abgelegt werden. Bei Misslingen der Proben kann der Heiler in diesem speziellen Fall keinen zweiten Versuch unternehmen."
|
||
}
|
||
}
|